Informationen zum Aktivierungs/ und Vermittlungsgutschein AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch eine private Arbeitsvermittlung.
Die durch die Vermittlung entstehenden Kosten werden zur Gänze durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abgedeckt.
Sie erhalten den AVGS wenn:
- Sie aktiv bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend gemeldet sind
- Sie Leistung beziehen
Der AVGS kann auch ohne Leistung gewährt werden.
Wenn Sie Arbeitslosen-geld II (Bürgergeld) beziehen, also beim Jobcenter sind, können Sie den AVGS auf einen Antrag hin erhalten.
Bei Fragen stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.